top of page

SICHERHEITSREGELN & 
HAFTUNGSAUSSCHLUSSERKLÄRUNG
Probefahrt / Parcours / Tour / Miete

 

SICHERHEITSREGELN
Für die Nutzung des SEGWAY müssen die Teilnehmer mindestens 14 Jahre alt sein. (Parcour 10 Jahre / max. 6 km/h)

Erkundigen Sie sich vor Fahrtbeginn, welche Bereiche Sie mit dem SEGWAY befahren dürfen. Speziell bei der Miete muss zum Befahren von öffentlichen Straßen eine schriftliche Genehmigung des Vermieters vorliegen. Lesen Sie bitte diese in jedem Fall vor Fahrtbeginn durch.

Das Mindestgewicht für den Fahrer bzw. der Fahrerin beträgt 45 kg. Maximal ist ein Körpergewicht von 117 kg inkl. Zuladung erlaubt. (Parcour ab 25 kg / max. 6 km/h)

Sie müssen mindestens die SEGWAY Sicherheits-DVD angesehen, oder an der Sicherheitseinweisung teilgenommen haben.

Vorsichtshalber ist immer ein Helm zu tragen. Dem Kunden wurde das Tragen eines Helms ausdrücklich empfohlen. JKS stellt dem Kunden geeignete Helme zur Verfügung.

Lassen Sie sich umfassend in die Handhabung des SEGWAYS einweisen.


WICHTIG VOR ALLEM: 
1. Funktionsweise des SEGWAYS inkl. der Erklärung des Infokey-Controllers.

2. Das Auf- und Absteigen, die Beschleunigung, das Bremsen und die Steuerung nach links und rechts.

3. Die Wahrnehmung und die Beachtung der Warnsignale des SEGWAYS. Bei rot blinkenden LEDS und einer Vibration der Plattform ist die Fahrt unverzüglich zu beenden und das Fahrzeug ist sofort zu verlassen. Es kann bei einer Ignorierung zu einer Selbstabschaltung kommen.

Während der Fahrt nicht absteigen und beide Füße immer auf der SEGWAY Plattform belassen. Die Drucksensoren müssen permanent belastet werden.

Es ist nicht erlaubt während der Fahrt zu fotografieren oder zu filmen. Wichtig: Während der Fahrt bitte beide Hände am Lenker lassen. Nicht freihändig fahren! Ausnahme ist lediglich das Handzeichen zum Anzeigen eines Abbiegevorgangs wie beim Fahrrad.

Während einer Probefahrt oder im Parcours darf nur Schritttempo gefahren werden.  

Es ist ein Abstand von mindestens 3 Metern zum/zur Vordermann/-frau einzuhalten. Der Seitenabstand zu allen Gegenständen und Personen bzw. anderen SEGWAY Fahrern muss mindestens einen Meter betragen. Achten Sie vor allem auf Fahrbahnbeschädigungen und Bodenunebenheiten. Bitte fahren Sie nicht in Pfützen und Schlaglöcher; Vorsicht vor Gehsteigkanten und anderen Hindernissen. Bitte versuchen Sie nicht diese zu überfahren. Es kann zum Sturz kommen. Im Zweifel absteigen und den SEGWAY, wie gelernt, über das Hindernis ziehen.

Der SEGWAY ist nur für eine Person zugelassen. In keinem Fall weitere Personen oder gar Kinder mitnehmen.

Den Anweisungen des Betreibers bzw. Vermieters und / oder dessen Mitarbeiter ist unbedingt Folge zu leisten. Eine Missachtung der Anweisungen kann zur Beendigung der Fahrt führen. In diesem Fall erfolgt keine Rückvergütung von Teilnahme- oder Mietgebühren. Das gleiche gilt bei Verdacht auf Alkohol- oder Drogeneinfluss.

Eine Weitergabe des SEGWAYS an Dritte ist ausgeschlossen. Nach Abschluss der Fahrt ist der SEGWAY an den Betreiber Vermieter zurückzugeben.


HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Die Benutzung der SEGWAYS, das Betreten des Parcours oder der Teststrecke und der dortige Aufenthalt, sowie die Teilnahme an allen Aktivitäten geschehen ausschließlich und uneingeschränkt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.

Die Fahrt auf dem SEGWAY sowie das Fahren auf einem Parcours oder die Teilnahme an einer Tour und der dortige Aufenthalt ist nur denjenigen gestattet, die diese Sicherheitsregeln und diese Haftungsausschlusserklärung zur Kenntnis genommen und unterschrieben haben.

Der Betreiber/Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die insbesondere durch den Betrieb von SEGWAYS entstehen. Es sei denn, die Schäden sind durch den Betreiber/Vermieter oder dessen Mitarbeiter grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt worden. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) sofern und soweit die Schäden durch den Betreiber Vermieter oder dessen Mitarbeiter verschuldet sind. In diesem Fall ist die Haftung von JKS jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

Jeder Benutzer der SEGWAYS trägt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung, für die durch ihn oder der von ihm gesteuerten Fahrzeuge verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Die Benutzung der SEGWAYS ist Personen nicht gestattet, die an körperlichen Gebrechen leiden, oder unter Alkohol, Drogen- oder Medikamenteneinfluss stehen. Schwangeren Frauen oder Personen mit Herzproblemen und/oder Bluthochdruck wird ausdrücklich von der Nutzung des SEGWAYS abgeraten.

Gegenüber Unternehmen ist auch die Haftung aus leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ausgeschlossen. Auch eine Haftung für Dritte ist ausgeschlossen. Das Fahren von den SEGWAY Modellen x2 oder XT ist nur auf Privatgelände mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt. Der SEGWAY x2 ist im Moment nur in Bayern für den Straßenverkehr freigegeben. Bei Touren mit dem SEGWAY i2 im öffentlichen Straßenverkehr ist die Zulassungsverordnung, insbesondere auf die freigegebenen Verkehrsflächen vor Fahrtbeginn, zur Kenntnis zu nehmen.

Im Übrigen gelten die AGB der JK-SegTrails UG (haftungsbeschränkt)

bottom of page