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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
der  JK-SegTrails UG (haftungsbeschränkt) 

für Segway-Touren, Segway-Parcours und Segway-Events


(Stand 16.03.2020)

 

1. Allgemeines
Für die Vertragsbeziehung zwischen der JK-SegTrails UG (haftungsbeschränkt), Am Steinbach 6, 94424 Arnstorf, www.jk-segtrails.com (nachfolgend „JKS“ genannt) und jedem ihrer Vertragspartner (d.h. alle Personen, die an den hierin beschriebenen Segway-Touren, Segway Parcours und Segway Events teilnehmen) (nachfolgend „Kunde/n“ genannt) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung, soweit zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist. Abweichende Bedingungen des Kunden, die JKS nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für JKS unverbindlich, auch wenn JKS Ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Leistungsangebote / Buchung
2.1. Die JKS führt Rundfahrten sowie Sightseeing-Touren auf Segway Elektrorollern durch, veranstaltet Segway Parcours, Parcours für Firmen- und Familien-Events, sowie Werbeaktionen.
Für alle diese Leistungsangebote gelten die Bestimmungen dieser AGB. Sie gelten auch, wenn anstelle von Segway Elektrorollern alternative Mobilitätshilfen genutzt werden.
2.2 Mit Ihrer Anmeldung bieten Kunden JKS den Abschluss eines Dienst- und Mietvertrags über eine geführte Tour mit Segway Elektrorollern und anderen Elektrofahrzeugen, wie auf der Homepage www.jk-segtrails.com beschrieben, für den gewählten Standort und zu den dort genannten Preisen an. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online.
2.3 Voraussetzung für jede Buchung ist, dass der Kunde und alle vom Kunden angemeldeten Teilnehmer das 14. Lebensjahr vollendet haben. Für die Teilnahme an der Tour gelten im Übrigen die folgenden Voraussetzungen: ein Körpergewicht zwischen mindestens 45 kg und max. 117 kg haben, sowie ein straßenverkehrstauglicher Gesundheitszustand (liegt insbesondere nicht vor bei chronischen Herz- oder Kreislauferkrankungen oder Epilepsie oder unter Alkohol- oder Drogeneinfluss). Schwangeren wird nicht empfohlen an einer Tour teilzunehmen.
2.4 Der Vertrag kommt mit Erhalt der Tourbestätigung von JKS zustande.
Der „Anmelder“ (d.h. die Person, welche die Anmeldung auf der Homepage www.jk-segtrails.com vorgenommen und sich als Kunde registriert und/oder in Vertretung für weitere Personen die Registrierung vorgenommen hat) haftet auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung aufgeführten Personen.

3. Teilnahmebedingungen
3.1. Mit Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung am 15.06.2019, wurden die Voraussetzungen geschaffen, Segways im öffentlichen Straßenverkehr bereits mit 14 Jahren und ohne Mofa- oder KFZ-Führerschein nutzen zu können (siehe Bundesanzeiger). Im Übrigen gelten die sonstigen Teilnahmebedingungen gemäß Ziff. 6.

3.2. Für Segway-Touren gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO).

3.3. Die Nutzung der von JKS zur Verfügung gestellten Segways sowie die Teilnahme an einer Segway-Tour bzw. einem Segway-Parcours/-Event erfolgen grundsätzlich auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Kunden. Der Kunde hat dies durch Unterschrift auf einer Haftungsausschlusserklärung uneingeschränkt zu bestätigen.

Bei Schadensersatz haftet JKS – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet JKS, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung) nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner von JKS regelmäßig vertraut und vertrauen darf); „in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.“

Die sich aus diesem Abschnitt ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden JKS nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit JKS einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen hat und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.


4. Sicherheitshinweise für Segway-Touren / Tourdurchführung
4.1. Die JKS möchte alles dafür tun, dass die Segway-Tour zu einem besonderen Erlebnis wird.
Jede Tour wird von einem Tourguide begleitet. Der Kunde erhält vor Tourbeginn eine Einweisung in die Segway-Fahrweise. Erst wenn der Kunde sich ausgiebig mit dem Segway fahren vertraut gemacht hat und die für den sicheren Umgang im Straßenverkehr nötigen Kenntnisse wie Beschleunigen, Bremsen, Lenken sowie das sichere Auf- und Absteigen erlernt hat und sich fähig fühlt, mit dem Segway eigenverantwortlich und sicher zu fahren, sollte der Kunde an der Tour teilnehmen. Die Einweisungszeit gehört zur gebuchten Tourdauer. Der Kunde erhält von JKS zu dessen Sicherheit einen Helm, dessen Tragen während der Fahrt von JKS empfohlen wird.

4.2 Treffpunkt für alle Kunden ist der in der Buchungsbestätigung benannte Ort. Der Kunde hat sich rechtzeitig –spätestens 10 Min. vor Tourbeginn – am Treffpunkt einzufinden.

4.3 JKS behält sich vor, Teilnehmer, bei denen Zweifel an der Fahreignung bestehen oder die den Sicherheitsanweisungen oder sonstige Anweisungen des Tourguides zuwiderhandeln oder die Durchführung der Tour nachhaltig stören oder sich und andere gefährden, von der Teilnahme auszuschließen. Für den Fall des berechtigten Ausschlusses bleibt der Anspruch auf das Tourentgelt bestehen.

4.4 Der von JKS sorgfältig ausgewählte und geschulte Tourguide ist an die von JKS festgelegte Tour gebunden, die nur auf den zur Benutzung mit Segway gestatteten, Straßen und Wegen durchgeführt werden darf. Die geltenden Verkehrsvorschriften sind zu beachten. Insbesondere auf gemeinsam mit Fußgängern benutzen Verkehrsflächen muss eine Gefährdung der Fußgänger bei der Benutzung des Segway ausgeschlossen sein. Der Kunde ist daher verpflichtet, sich an die Anweisungen des Tourguides zu halten und nicht berechtigt, eigenmächtig die Route zu verlassen. Der Tourguide ist berechtigt, die Tour aus Sicherheitsgründen zu ändern oder abzukürzen, wenn abzusehen ist, dass die Tourdauer überschritten wird.

4.5 Die Tour endet nach der gebuchten Dauer an dem unter 2.3 genannten Ort. Der Kunde hat die Segway Fahrzeuge dort an den Tourguide zu übergeben, der diese auf etwaige Beschädigungen untersuchen wird. Eine vorzeitige Beendigung der Tour und Rückgabe der Segway Fahrzeuge an einem anderen Ort ist außer in Notfällen oder aus Sicherheitsgründen nicht möglich.

4.6 Sollte der Kunde bei der Einweisung feststellen, dass er den Segway nicht benutzen will bzw. kann und daher an der gebuchten Tour nicht teilnehmen möchte, erstattet die JKS dem Kunden die Hälfte des Tourpreises zurück.

4.7 Sollte der Kunde sich nach der Einweisung die Tour nicht zutrauen, erhält der Kunde die Hälfte des Tourpreises zurück.

4.8 Der Tourguide hat das Recht, nach der Einweisung aus Sicherheitsgründen zu entscheiden, ob ein Kunde nicht mitfahren kann (z. B. wegen unsicheren, die sonstigen Teilnehmer oder Dritte gefährdenden Fahrens). In diesem Fall erhält der Kunde den gesamten Tourpreis erstattet.
Darüber hinaus bestehen diesbezüglich keinerlei weitere Ansprüche auf Schadenersatzleistungen. Die Regelungen des 3.3 bleiben hiervon unberührt.

4.9 Der Kunde hat während der Tour unbedingt die Anweisungen des Tourguide Folge zu leisten. Dem Tourguide ist in dem von ihm vorgegebenen Tempo zu folgen. Falls das Tempo zu hoch ist, ist der Tourguide darauf aufmerksam zu machen. Zusammenstöße von Segways sind unbedingt zu vermeiden! Alle Tourteilnehmer haben stets ausreichend Abstand zu den anderen Tourteilnehmern zu halten und werden hiermit aufgefordert, nicht zu schnell zufahren, sowie Rückwärtsfahren, Nebeneinander fahren, Schaukeln oder abrupte Drehungen mit dem Segway zu vermeiden.

5. Gebotene Verhaltensregeln auf geführten Segway-Touren und Segway-Parcours / Events
5.1 Der Kunde handelt mündig und auf eigene Gefahr. Er ist sich der Gefahren und Risiken bewusst, die daraus resultieren, dass er (in der Regel) keine oder nur geringe Erfahrungen mit dem Segway hat. Minderjährige Kunden (unter 18 Jahre) benötigen zur Teilnahme an einer Segway Tour, Veranstaltung oder an einer Probefahrt im Segway-Parcours die Einwilligung der Eltern oder eines Erziehungsberechtigten. Eltern oder Erziehungsberechtigte sollten bei der Probefahrt des Minderjährigen anwesend sein. Probefahrten im umgrenzten Parcours sind ab10 Jahre möglich, sofern die körperlichen Voraussetzungen, wie Mindestgröße und Körpergewicht die Probefahrt zulassen. Die Einschätzung obliegt dem zuständigen Instruktor nach dessen Ermessen. Die Regelungen des 3.3 bleiben hiervon unberührt.

5.2 Folgende Sicherheitshinweise sind dringend zu beachten:
a) Der Kunde soll niemals rückwärtsfahren.
b) Beim Auf- und Absteigen ist die Lenkstange nicht aus der Position zu bewegen. Der Kunde soll sich beim Auf- und Absteigen an die Aufsichtsperson wenden und gegebenenfalls ruhig auf dem Segway stehend warten.
c) Immer mit angepasster Geschwindigkeit fahren.
d) Immer auf andere Gäste achten, vor allem, wenn diese erste Fahrversuche unternehmen.
e) Im Straßenverkehr rücksichtsvoll und vorbildlich sein und sich auf den rechtlich vorgegebenen Wegen und Straßen bewegen (insbesondere Radwege, Seitenstreifen).
f) Vorsichtshalber ist immer ein Helm zu tragen. Dem Kunden wurde das Tragen eines Helms ausdrücklich empfohlen. JKS stellt dem Kundengeeignete Helme zur Verfügung.

5.3 Der Tourguide hat das Recht, Kunden von der weiteren Teilnahme an der Tour auszuschließen, wenn sie den Sicherheitsanweisungen zuwiderhandeln oder sich und andere durch ihre Fahrweise gefährden. Für diesen Fall kann keine Rückvergütung des Preises erfolgen. Zudem bestehen dies bezüglich keinerlei Ansprüche auf Schadenersatzleistungen. Die Regelungen des 3.3 bleiben hiervon unberührt.

5.4 Sollten Kunden die Sicherheitsanweisungen der Tourguides nicht beachten und durch ihre Fahrfehler eine Beschädigung des Segways herbeiführen, so haftet jeder Kunde für die entstehenden Schäden einschließlich Folgeschäden wie Einnahmeausfällen, es sei denn, der Schaden wird durch die Haftpflichtversicherung des Segways reguliert. Die Regelungen des 3.3 bleiben hiervon unberührt.

6. Haftungsausschlusserklärung für Segway-Touren und -Parcours
6.1 Die Nutzung der von uns zur Verfügung gestellten Segways und die Teilnahme an einer Segway-Tour / einem Segway-Parcours / Event ist nur denjenigen gestattet, die die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und die Haftungsausschlusserklärung durch ihre Unterschrift uneingeschränkt akzeptiert haben. Die Regelungen des 3.3. bleiben hiervon unberührt.

6.2 Haftungsausschlusserklärung des Kunden
• Die Teilnahme an der Einweisung und an der Segway-Tour bzw. dem Segway-Parcours/ Event erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
• Es besteht keine Unfallversicherung für die Kunden und somit erfolgt dies bezüglich auch keine Schadensregulierung durch die JKS.
• Das Mindestgewicht für die Nutzung des Segways beträgt technisch bedingt 45 kg und das Maximalgewicht 117 kg.
• Bei bestimmten Krankheiten (Epilepsie, Thrombosen, Herz- und Kreislaufkrankheiten etc.) wird eine Teilnahme nicht empfohlen.
• Das Fahren eines Segway ist unter Alkoholeinfluss oder sonstigen Drogen nicht gestattet.
• Es besteht keine gesetzliche Helmpflicht, eine Nutzung von Helmen wird dennoch empfohlen. Helme werden kostenfrei zur Verfügung gestellt.
• Schäden an den persönlichen Sachen des Kunden, die im Zuge der Benutzung eines Segways entstehen, werden durch die JKS nicht erstattet.
• Der Kunde ist für die Folgen von ihm begangener Verkehrsverstöße oder Straftatenwährend der Segway-Tour verantwortlich und haftet für entstehende Schäden, Gebühren und Kosten, es sei denn er hat den Verkehrsverstoß oder die Straftat nicht zu verantworten.
• Die Segways haben eine Haftpflichtversicherung. Der Versicherungsschutz umfasst grundsätzlich nur Sach-, Personen- und reine Vermögensschäden Dritter. Der Versicherungsschutz entfällt bei vorsätzlicher, grob fahrlässiger und widerrechtlicher Herbeiführung des Schadenfalls durch den Kunden. In diesem Fall haftet der Kundeuneingeschränkt. JKS ist verpflichtet, im Fall eines Unfalls oder sonstigen Schadensereignisses eine Schadensmeldung auszufüllen und die Polizei zu verständigen.
• Der Kunde haftet allerdings uneingeschränkt für Schäden, wenn diese von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Der Kunde haftet auch uneingeschränkt für Schäden am Segway selbst, wenn diese von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden.

Die Regelungen des 3.3 bleiben von Punkt 6.2 unberührt.

7. Ausrüstung
JKS empfiehlt folgende Ausrüstung für die Tour: Bequeme, geschlossene Schuhe (keine hohen Absätze), wind- und wetterfeste Jacke, Sonnenbrille und Sonnenschutz. Bei Kälte: zusätzlicher Pullover, Skiunterwäsche, Mütze, Handschuhe und Schal. Alle persönlichen Dinge, die der Kunde mitbringt, muss er auch auf die Tour mitnehmen können. Zusätzliches Gepäck sollte in einen eignen Rucksack passen, den der Kunde bequem während der Tour tragen kann und der keine Einschränkung für das Fahren bedeutet. JKS übernimmt keinerlei Haftung für beschädigtes oder abhanden gekommenes Eigentum. Die Regelungen der Punkte 3.3 bleiben hiervon unberührt.

8. Angebote, Aufträge
8.1 JKS-Angebote sind freibleibend.

8.2 Erteilte Aufträge von Kunden sind für diese verbindlich.

9. Zahlungsbedingungen
9.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung bzw. Rechnung nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug im Voraus zur Zahlung fällig. (z. Bsp. PayPal)

9.2 Bei Zahlungsverzug ist der Rechnungsbetrag während des Verzugs zum jeweilsgeltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Nach Verzugseintritt wird für jede Mahnung eine Gebühr von 5,00 € erhoben.

9.3 Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
Alle Forderungen von JKS werden sofort fällig, wenn das Zahlungsziel für eine Forderung nicht eingehalten wird.

9.4 Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Anderweitige zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben hiervon unberührt.

10. Stornierung seitens des Kunden
10.1 Hinter jeder Segway Veranstaltung steht ein respektabler logistischer und personeller Aufwand.  JKS hat folgende Regelungen getroffen, um bereits getätigte Planungen zu kompensieren. Im Falle der Stornierung einer Segway-Tourbuchung, eines Segway-Events oder Segway-Parcours werden folgende Stornierungskosten in Rechnung gestellt:
• mehr als 7 Tage vor Tourstart: kostenfrei,
• bei 3 bis 7 Tage vor Tourstart: 20% des Tourpreises (Bearbeitungsgebühr),
• bei 1 bis 2 Tage vor Tourstart: 50% des Tourpreises,
• weniger als 1 Tag bzw. 24 h vor Tourstart 100% des Tourpreises.
Die o. g. Stornierungskosten gelten ebenso für die Verringerung vereinbarter Teilnehmerzahlen.
JKS-Tipp! Um Stornierungen zu vermeiden, bittet JKS alle Kunden, den avisierten Termin intern genau zu prüfen. Alternativtermine können auch im Vorhinein vereinbart werden.

10.2 Bei verspätetem Erscheinen von Kunden ist der Tourguide berechtigt, die Tour so zu ändern oder abzukürzen, dass das Tourende eingehalten wird und nachfolgende Touren nicht in ihrem Ablauf beeinflusst werden.

10.3 Kostenfreie Absagen werden unter folgender Begründung akzeptiert: unwetterartiger Dauerregen mit Überschwemmungsgefahr, Stürme ab Windstärke 2, Schnee (Schneefall, Schneeglätte, Restschnee), Glätte allgemein, dichter Nebel mit Sichtweiten unter 50 m, Frost und Temperaturen unter 6 Grad Celsius. (Bei witterungsbedingtem Ausfall wird in der Regel ein Ausweichtermin vereinbart. Wird kein adäquater Ausweichtermin gefunden, weil die Stornierungsgründe wiederholt vorliegen, wird eine Rückzahlung in Aussicht gestellt.)

11. Stornierung seitens der JKS
11.1. Segway-Touren und Segway-Parcours / Events finden aus Sicherheitsgründen nicht bei starkem Regen, Unwetter, Glätte, Schnee oder anderen Gefahren statt.

11.2 In diesen Fällen nimmt die JKS telefonisch Kontakt mit dem Kunden auf und bespricht die Alternativen. Aus diesem Grund bittet JKS, bei der Buchung eine Mobilfunknummer anzugeben. Im Falle der Stornierung aus Sicherheitsgründen, erfolgt bei Touren, die über die Online-Buchungssysteme unter www.jk-segtrails.com gebucht wurden, die Rückerstattung des vollen Tourpreises. Gutscheine behalten ihre Gültigkeit. Bei Sondertouren und Touren mit externem Tourstart oder Tourende werden aufgrund der hohen zusätzlichen Aufwendungen (Bindung von Transportkapazitäten, zusätzliche Tourguidekosten) nur 80 % des Tourpreises erstattet. Eingesetzte Gutscheine behalten ihre Gültigkeit.

11.3 Sollte der Segway Parcours oder sollten die geplanten Segway Aktivitäten “draußen” stattfinden und sollte keine “in Gebäude Lösung” verfügbar sein, gilt: Nicht immer wird das Wetter an dem Veranstaltungstag mitspielen. JKS führt die Veranstaltungen auch bei mäßiger Witterung, also auch bei Regen, durch. Kunden sollen sich daher bitte der Witterung entsprechend kleiden. Kunden sollen sich bitte vor dem Termin über die Wettervorhersagen informieren. Falls notwendig stellen wir Regenüberzug oder Regenponcho kostenfrei zur Verfügung.

11.4 JKS behält sich vor, eine dem Kunden bestätigte Tour abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 2 Personen (VIP) / 3 Personen (Tour 3-6 Pers.) nicht erreicht wird.

11.5 Erfolgt die Leistung der JKS nicht termingerecht, so kann der Kunde nur vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz verlangen, wenn die JKS dies zu vertreten hat und er zuvor der JKS eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlosverstrichen ist. Die Regelungen des 3.3. bleiben hiervon ungerührt.

11.6 Weiterhin behält sich die JKS das Recht vor, die Segway-Tour/den Parcours bis 2Stundenvor Tourbeginn abzusagen oder zu verschieben, wenn folgende Ereignisse dies be- oder verhindern: behördliche Auflagen, Unfälle oder nicht vorhersehbare Ereignisse, plötzlicher Mitarbeiterausfall, Wetterumschwung.

11.7 Tritt vor oder während einer Tour oder eines Parcours ein technischer Defekt am Segway auf, für den der Kunde nicht zu haften hat, so versucht die JKS ein Ersatzfahrzeug zu stellen. Kann dieses nicht gestellt werden, so wird dem Kunden der volle Preis erstattet. Ein zusätzlicher Schadenersatzanspruch des Kunden wird nicht berücksichtigt. Dies gilt auch für die anderen Teilnehmer, die infolge des technischen Schadens eine Verzögerung hinnehmen mussten. Die Regelungen des 3.3 bleiben hiervon unberührt.

11.8 Muss ein Segway-Event abgebrochen werden, insbesondere bei plötzlichem Auftreten von schlechtem Wetter, bei Verletzungen von Kunden oder wegen anderer wichtiger Gründe, so erfolgt bei Touren, die über unser Online-Buchungssystem unter www.jk-segtrails.com gebucht wurden, die Rückerstattung des vollen Tourpreises. Bei Segway-Parcours, Sondertouren und Touren mit externem Tourstart oder Tourende werden aufgrund der hohen zusätzlichen Aufwendungen (Bindung von Transportkapazitäten, zusätzliche Tourguidekosten) nur 80 % des Tourpreises erstattet. Gutscheine behalten ihre Gültigkeit. 11.8 gilt nicht, wenn die Tour/der Parcours bereits eine Stunde angedauert hat oder mehr als 1/3 der Tourstrecke zurückgelegt wurde oder der Kunde gemäß Nr. 5.2 von der Fortsetzung der Tour ausgeschlossen wurde.

11.9 Soweit die Tour auf Grund höherer Gewalt, verkehrsgefährdender Straßenzustände, besonderer Verkehrssituationen oder sonstigen Betriebs- oder Verkehrsstörungen, die nicht von JKS zu vertreten und vorherzusehen sind, nicht oder nicht in der geplanten Form durchgeführt werden kann, ist JKS berechtigt, vor oder während der Fahrt vom Vertrag zurückzutreten, oder den Verlauf zu ändern. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Erstattung des Tourentgelts und auf Ersatz sonstiger Schäden, wie z.B. Anreisekosten o.Ä.

11.10 Sollte eine Segway Tour aus dem Tourenangebot der JKS egal aus welchem Grundgestrichen werden, wird dem Kunden eine preislich gleichwertige Tour angeboten werden. Das Streichen einer Segway Tour aus dem Angebot ist jederzeit möglich und berechtigt nicht zur Rückgabe des Gutscheins oder des bezahlten Preises durch den Fahrgast. In diesem Fall wird dem Kunden eine preislich gleichwertige Segway Tour angeboten.

12. Umbuchungen
Umbuchungen von Segway-Events erfordern die schriftliche Abstimmung zwischen dem Kunden und der JKS. Ein Tag bzw. 24 Stunden vorher ist keine Umbuchung mehr möglich.
Ansonsten gelten die Stornierungsbedingungen unter 11. und 12.

13. Gutscheine und Gültigkeit
13.1 Kunden haben die Möglichkeit, für alle von JKS angebotenen Touren Gutscheine zu erwerben.
Diese sind zu jedem freien Tourtermin und in der/allen Niederlassung(en) der JKS einlösbar.
Der Originalgutschein muss bei Tourantritt vorgelegt werden.

13.2 Die Gültigkeit der Gutscheine beträgt 3 Jahre ab Kaufdatum.

13.3 Gutscheine werden erst durch Rechnungsbegleichung gültig.

13.4 Gutscheine sind wie Bargeld zu behandeln. Bei Verlust der Gutscheinkarte besteht keinerlei Anspruch auf Ersatz oder Rückerstattung der Kosten.

14. Besondere Bedingungen für Geschenk und Wert Gutscheine
14.1 Erwerb und Haftung
Jeder Geschenk- und Wert-Gutschein enthält für dessen Identifizierung einen Gutschein Code.
Der Gutschein darf weder verändert noch kopiert werden. Geschenk- und Wert-Gutscheine von JKS sind frei übertragbar. Der Erwerber / Einlöser wird jede geeignete Maßnahme ergreifen, um einen Betrug bei dessen Einlösung zu verhindern. Im Falle eines Betruges, behält sich JKS vor, die entsprechenden Geschenk- und Wert-Gutscheine nicht einzulösen. (Eine Haftung durch JKS gegenüber dem Erwerber für Verlust oder Nichtgebrauch der Gutscheine ist ausgeschlossen, eine Verpflichtung zum Ersatz der Gutscheine besteht nicht).

14.2 Rückgabe, Umtausch und Guthaben Geschenk- und Wert-Gutscheine sind von der Rückgabe ausgeschlossen, ein nachträglicher Umtausch von bereits erstellten Geschenk- und Wert-Gutscheinen in andere Gutscheinwerte ist nicht möglich, eine Barauszahlung von Geschenk- und Wert-Gutscheinen und/oder von Geschenk- und Wert-Gutschein Restguthaben ist ausgeschlossen.

15. Datenspeicherung
15.1 Personenbezogene Daten von Kunden werden ausschließlich zur Abwicklung der von Ihnen getätigten Buchungen genutzt und grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Kundendaten unterliegen bei JKS dem Bundesdatenschutzgesetz und anderen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Personenbezogene Daten, wie Name und Anschrift, werden nur verschlüsselt übertragen. Gemäß § 34 BDSG haben Kunden das Recht auf Auskunft über Ihre durch uns gespeicherten Daten sowie gemäß § 35 BDSG das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten bzw. auf Löschung/Sperrung unzulässig gespeicherter Daten. Wenn Fragen, Anregungen oder Beschwerden hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten bestehen, können Kunden sich jederzeit an JKS wenden.

15.2 Die JKS ist berechtigt, nach erfolgreichem Abschluss eines Vertrages gewerbliche Kunden als Referenzkunden zu Werbe- und Informationszwecken gegenüber Dritten zu benennen. Die JKS ist in diesem Zusammenhang insbesondere berechtigt, das Logo des gewerblichen Kunden in allen werbetauglichen Medien zu verwenden.

15.3 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Foto und Videoaufnahmen, die die Persönlichkeitsrechte von Teilnehmern nicht verletzen, zu Werbezwecken verwendet werden dürfen. Eine Ablehnung erbittet JKS schriftlich per Post, Fax oder E-Mail.

16. Bildrechte, Videorechte, Aufnahmen während der Veranstaltung
Der Kunde darf nach eigenem Ermessen Bilder und Videos aufnehmen und diese im Internet veröffentlichen. (Sicherheitshinweis! Bitte fotografieren oder filmen Sie nicht während der Fahrt, schauen Sie immer in Fahrtrichtung, übergeben Sie Ihr Aufnahmegerät dem Tourguide, wenn sich Gelegenheit bietet) JKS behält sich das Recht vor, seinerseits Bilder und Videos aufzunehmen, diese zu speichern und gegebenenfalls zu Marketingzwecken zu nutzen. Die Nutzung zu Marketingzwecken umfasst die Veröffentlichung auf der Website des Veranstalters sowie in Postings auf sozialen Netzwerken. Die Bild- und Videodaten werden anonym veröffentlicht, d. h. die Namen der Teilnehmer sowie deren Stimmen werden nicht veröffentlicht. Die Rechte aus §§ 34 und 35 BDSG bleiben hiervon unberührt.

17. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt. Die Regelungen des 3.3 gelten uneingeschränkt für alle Ansprüche des Kunden.

18. Nebenabreden / Erfüllungsort / Gerichtsstand / Anwendbares Recht
18.1 Nebenabreden bedürfen ebenso wie Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages der Schriftform.

18.2 Die JKS hat die Verpflichtungen aus dem Vertrag an ihrem Sitz zu erfüllen. Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis und über dessen Bestehen ist das Gerichtzuständig, an dem die streitige Verpflichtung zu erfüllen ist.
18.3 Auf das Vertragsverhältnis und sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

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